Liebe Vereinsmitglieder,
im Vorfeld unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am 10.3.2020 ist aus dem Kreis unserer Mitglieder ein Antrag zur Neuregelung des Arbeitsdienstes eingegangen, den der Vorstand euch vorab zur Kenntnis geben möchte.
Der Antrag lautet: Die Mitgliederversammlung möge die folgenden Änderungen zum Arbeitsdienst beschließen:
- Die generelle Altersgrenze für die Ableistung von Arbeitsdienst wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. - Anstelle des Arbeitseinsatzes kann ersatzweise die Zahlung eines vom Vorstand jährlich neu festzusetzenden Geldbetrages erfolgen.
Da dieser Antrag weitreichender ist, als der vom Vorstand formulierte Antrag zur gleichen Thematik, wird dieser Antrag zuerst behandelt.
Mit sportlichen Grüßen für den Vorstand Harald Dethlefsen (2.Vorsitzender)
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